ALL­­­GEMEINE GESCHÄFTS­­­BEDINGUNGEN DER LENSING REISEN GMBH & CO. KG – REISEBÜRO LENSING

1.1. Die Lensing Reisen GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Reisebüro Lensing“) betreibt ein Online-Reiseportal (im Folgenden: „Portal“) zur Vermittlung des Kontakts zwischen spezialisierten Anbietern von Reiseleistungen (im Folgenden: „Anbieter“) und Interessenten, die entsprechende Angebote nachfragen (im Folgenden: „Nutzer“).

1.2. Das Reisebüro Lensing agiert ausschließlich als Vermittler zwischen Nutzer und Anbieter und ist somit kein Beteiligter des vermittelten Geschäftsverhältnisses. Reisebuchungen und alle damit verbundenen Leistungen, inklusive möglicher Auseinandersetzungen zum Beispiel hinsichtlich der Erfüllung behaupteter Ansprüche oder hinsichtlich der Qualität, sind nicht Teil der Leistung des Reisebüros Lensing.

1.3. Alle von Anbietern eingestellten Informationen und Angaben sind ausschließlich solche des jeweiligen Verfassers. Eine redaktionelle Prüfung der Daten nimmt das Reisebüro Lensing nicht vor.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Reisebüro Lensing und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von dem Reisebüro Lensing angebotene Leistungen. Mit der Nutzung des Portals und/oder Abgabe einer Angebotsfrage nach § 2 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

1.5. Die Nutzung des Portals ist für Nutzer kostenfrei.

2.1. Bei Interesse an einem am Portal bereitgehaltenen Angebot übermittelt der Nutzer eine Anfrage, die das Reisebüro Lensing an den Anbieter weiterleitet.

2.2. Das Reisebüro Lensing bietet verschiedene Angebotsoptionen an:
a. allgemeine Anfragen
Für allgemeine Anfragen füllt der Nutzer ein Reiseformular mit einer Anfrage zu einem bestimmten Reisethema aus. Die Anfrage leitet das Reisebüro Lensing an passende Reiseanbieter weiter, die, je nach Verfügbarkeit, entsprechende Angebote unterbreiten.
b. direkte Anfragen
Ausgehend von auf der Plattform dargestellten konkreten Angeboten der Anbieter kann der Kunde direkte Anfragen nach der Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitraum stellen.
c. verbindliche Buchung
Auf von dem Reisebüro Lensing mit der Option „verbindliche Buchung“ ausgezeichnete Angebote gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab, welches nur noch einseitig vom Anbieter angenommen werden muss. Für den Nutzer ist sein Angebot bindend. Die Annahme des Angebotes erfolgt im elektronischen Buchungsverfahren per E-Mail.

2.3. Mit der Übermittlung einer Angebotsanfrage oder einer verbindlichen Buchung bestätigt der Nutzer, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.

2.4. Der Nutzer hat bei der Angebotsanfrage die abgefragten Daten zu benennen. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seiner Anfrage nach § 2.1 gegenüber dem Reisebüro Lensing gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Reisebüro Lensing alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

3.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der Reiseanmeldung sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung des Anbieters. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reiseanmeldung und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Nutzer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Nutzer aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte will der Nutzer bitte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleitung oder die Absage der Reise dem Anbieter gegenüber geltend machen.

3.2 Die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Nutzers ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen und ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 675, 631 ff. BGB.

3.3 Für den zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sonstigen Bedingungen des jeweiligen Anbieters maßgeblich, die dem Kunden zusammen mit den Angebotsunterlagen und jederzeit auf Anfrage durch das Reisebüro Lensing übermittelt werden.

3.4 Auf Grund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Anbieter verpflichtet, den Nutzer bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Anbieter verpflichtet, dem Nutzer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Anbieter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Anbieter den Nutzer hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird der Anbieter den Nutzer unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Luftfahrunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (sogenannte „Blacklist“), ist unter anderem auf der folgenden Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros Lensing, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Ausschluss gilt auch nicht für Ansprüche gemäß § 651x BGB oder soweit das Reisebüro Lensing eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
Das Reisebüro Lensing ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
6.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (BGBl. 1989 II, Seite 588).

6.2. Soweit der Nutzer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten Dortmund vereinbart.

6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.